Rechtsrecherche mit Beleg
Nichts aus dem KI-Gedächtnis, sondern frisch aus den Quellen.
Die RIS-Brücke durchsucht die öffentlichen Rechtsquellen Österreichs und der EU und liefert jede Antwort mit Fundstelle: Paragraf, Gericht, Datum, Aktenzeichen.
Nichts aus dem KI-Gedächtnis, sondern frisch aus den Quellen.
Die RIS-Brücke durchsucht die öffentlichen Rechtsquellen Österreichs und der EU und liefert jede Antwort mit Fundstelle: Paragraf, Gericht, Datum, Aktenzeichen.
Eine KI allein kennt nur, was in ihren Trainingsdaten steht: Neue Gesetze, Novellen oder geänderte Sätze wie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 4,9% (§ 10 Abs. 1a UStG 1994, in Kraft seit 1.7.2026) fehlen ihr schlicht. Die RIS-Brücke behebt das: Bei jeder Frage wird die aktuelle Originalquelle live abgerufen – mit Fundstelle, Wortlaut und Abrufzeitpunkt.
Die RIS-Brücke ist selbst keine eigenständige KI, sondern eine Erweiterung für KI-Assistenten – entwickelt und getestet mit Claude von Anthropic, die Anbindung an weitere LLM-Anbieter ist in Vorbereitung.
Wie streng und wie umfangreich recherchiert wird, lässt sich selbst einstellen – oder mit eigenen Rechercheregeln fest hinterlegen.
Die RIS-Brücke sucht und belegt. Die RIS-Brücke versucht nicht auszulegen, Recht zu sprechen oder Einschätzungen wie „zulässig“ oder „unzulässig“ zu treffen – die Einschätzung bleibt Sache der Juristin bzw. des Juristen. Die RIS-Brücke ersetzt keine juristische Prüfung. Die RIS-Brücke ist nicht für Laien gedacht.
Nachricht hinterlassen, wir melden uns.
Da die RIS-Brücke ein Rechercheassistent ist und keine Rechtsauskünfte erteilen kann und soll, richtet sich das Angebot ausschließlich an Juristinnen/Juristen und deren Angestellte, sowie Studenten der Rechtswissenschaften und andere sachkundige Personen.