RIS-Brückevon Muspelhaus

Rechtsrecherche mit Beleg

Nichts aus dem KI-Gedächtnis, sondern frisch aus den Quellen.

Die RIS-Brücke durchsucht die öffentlichen Rechtsquellen Österreichs und der EU und liefert jede Antwort mit Fundstelle: Paragraf, Gericht, Datum, Aktenzeichen.

Was die RIS-Brücke ist

Eine KI allein kennt nur, was in ihren Trainingsdaten steht: Neue Gesetze, Novellen oder geänderte Sätze wie der ermäßigte Umsatzsteuersatz von 4,9% (§ 10 Abs. 1a UStG 1994, in Kraft seit 1.7.2026) fehlen ihr schlicht. Die RIS-Brücke behebt das: Bei jeder Frage wird die aktuelle Originalquelle live abgerufen – mit Fundstelle, Wortlaut und Abrufzeitpunkt.

Die RIS-Brücke ist selbst keine eigenständige KI, sondern eine Erweiterung für KI-Assistenten – entwickelt und getestet mit Claude von Anthropic, die Anbindung an weitere LLM-Anbieter ist in Vorbereitung.

Wie streng und wie umfangreich recherchiert wird, lässt sich selbst einstellen – oder mit eigenen Rechercheregeln fest hinterlegen.

Werkzeuge

Gesetze & Paragrafen live abrufenGanze Gesetze oder einzelne Paragrafen im Wortlaut, mit wählbarer Fassung.
Rechtsprechung durchsuchenEntscheidungen der Gerichte und Höchstgerichte zu bestimmten Themen.
Änderungen verfolgenZeigt auf Abruf, was sich an einer Norm zuletzt geändert hat.
Fassungen vergleichenFassungen zu unterschiedlichen Zeitpunkten direkt vergleichen.
Zitate prüfenEine oder mehrere Fundstellen gegen die Quelle prüfen.
Dokumente prüfenVerträge und Schriftsätze gegen die aktuelle Rechtslage prüfen – Änderungsvorschläge mit Beleg.

Quellen

Wird laufend um weitere Quellen ausgebaut.
RIS BundesrechtBundesgesetze und Verordnungen im geltenden Wortlaut.
RIS LandesrechtLandesgesetze und -verordnungen der neun Bundesländer.
RIS JudikaturEntscheidungen der Gerichte und Höchstgerichte.
BundesgesetzblätterKundmachungen im historischen und aktuellen Wortlaut.
EU-RechtRechtsakte, Umsetzung, Rechtsprechung des EuGH.
ParlamentGesetzesmaterialien: Anträge, Ausschussberichte, Protokolle.
FachliteraturFachzeitschriften und Kommentare – je nach Lizenz im Volltext, als Auszug oder als Fundstelle.
TEDAusschreibungen und Vergabeverfahren aus dem EU-Amtsblatt.
BMJ VergaberechtRundschreiben und Stellungnahmen des Justizministeriums, täglich gespiegelt.
Was die RIS-Brücke nicht ist

Die RIS-Brücke sucht und belegt. Die RIS-Brücke versucht nicht auszulegen, Recht zu sprechen oder Einschätzungen wie „zulässig“ oder „unzulässig“ zu treffen – die Einschätzung bleibt Sache der Juristin bzw. des Juristen. Die RIS-Brücke ersetzt keine juristische Prüfung. Die RIS-Brücke ist nicht für Laien gedacht.

Interesse an einem Beta-Zugang?

Nachricht hinterlassen, wir melden uns.

Da die RIS-Brücke ein Rechercheassistent ist und keine Rechtsauskünfte erteilen kann und soll, richtet sich das Angebot ausschließlich an Juristinnen/Juristen und deren Angestellte, sowie Studenten der Rechtswissenschaften und andere sachkundige Personen.

Wird direkt an uns gesendet.